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Der Mensch ist Bedarfswesen, mündiges Wesen und Fähigkeitswesen. Daraus ergibt sich eine dreifach verschiedene Mitmenschlichkeit.
Einordnung
Christof Lindenau rechnet in diesem Text nicht nur die Gesetze, sondern auch Verträge und jedwede Verabredung zum Rechtsleben. Diesen grundlegenden Fehler haben ihn manche seiner Kollegen seitdem nachgemacht und sich damit von der durch Rudolf Steiner ursprünglich vorgenommenen Unterscheidung zwischen Rechtsleben und Wirtschaftsleben verabschiedet.