Neue Tendenzen in der Schulgesetzgebung

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Erscheinungsjahr: 1991
Quellenangaben: Das Goetheanum, 70.Jg., 1991, Nr.50, S.492
Der hessische Kultusminister stellte den Entwurf für eine neues Schulgesetz vor. Als neue Tendenz steht die Entscheidungskompetenz der einzelnen Schule im Mittelpunkt: Der Kultusminister ist keine Berufungsinstanz mehr für Entscheidungen, die örtlich zu treffen sind. Er hat sie nur auf ihre Zweck- und Rechtmäßigkeit zu überprüfen.