Freiheitsrechte in der direkten Demokratie.
In Beiträge zur Situation der menschlichen Gesellschaft F.Salzmann (Hrsg.)

Autor/in:
Erscheinungsjahr: 1956
Quellenangaben: Kassel 1956
Der Sinn der direkten Demokratie besteht in der möglichst weitgehenden unmittelbaren Teilnahme des Bürger an der Gesetzgebung. Dabei müssen die Freiheitsrechte, die Menschenrechte, als unantastbares Recht über dem Staatsrecht stehen.