Soziale Dreigliederung im Hinblick auf die Schweiz

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Erscheinungsjahr: 1974
Quellenangaben: Gegenwart, 36.Jg., 1974, H.7/8, S.234-237
Die Idee der Dreigliederung kann man nicht parteiideologisch einer Gesellschaft überstülpen. Eine sachgemäße Gesellschaftsordnung kann nur begründet werden, wenn in einer genügend großen Anzahl Menschen diese Idee als Erkenntnis aufleuchtet. Es ist wichtig, daß von anthroposophischer Seite rechtliche und wirtschaftliche Fragen beleuchtet werden um neue Akzente setzen zu können. Beispiel: in der Schweiz wird an einer neuen Bundesverfassung gearbeitet. Dabei werden möglicherweise entscheidende Grundrechte tangiert.