Rudolf Steiner und das neue Eigentum

01.07.2009

Replik von Johannes Mosmann auf Harald Weils Text "Aktien außerhalb des Casinos" zur Aktien-Emission des Gemeinschaftskrankenhauses Havelhöhe

Harald Weil berichtete über die Aktien-Emission des Gemeinschaftskrankenhauses Havelhöhe, weil er in der rechtlichen Form dieser Aktienbeteiligungen einen Gegenentwurf zu unserem gewöhnlichen Eigentumsrecht sieht, und zwar im Sinne des Eigentumsbegriffs, den Rudolf Steiner im Zusammenhang mit seiner Idee einer sozialen Dreigliederung entwickelt hat.

Ich kann dagegen in den Aktien des Krankenhauses keinen anderen Gedanken finden als den, der uns in die Krise geführt hat. Ohne Zweifel haben die Macher einen guten Willen gezeigt. Die Machart entspringt aber ganz dem gewohnten Denken. Sie ist nicht eine Antwort auf die Machenschaften, die in die Krise geführt haben, sondern eine Variante derselben. Mit einem Eigentumsbegriff, wie ihn Rudolf Steiner in Die Kernpunkte der sozialen Frage entwickelt, hat sie außerdem nicht das Geringste zu tun.

1. Wie Steiner die Finanzspekulation bekämpfen wollte

Rudolf Steiner bezeichnet das Thema seiner Schrift Die Kernpunkte der sozialen Frage wie folgt: "Diese Schrift stellt eine Form des sozialen Organismus dar, in dem der Begriff des Arbeitslohnes ebenso eine Umformung erfährt wie der alte Eigentumsbegriff." (GA 23, S.82)

In den Augen Steiners ist die Käuflichkeit der Arbeit eine Illusion. Er findet nicht etwa, dass man Arbeit nicht kaufen dürfe, sondern dass man sie faktisch gar nicht kaufen könne. Wer trotzdem den Begriff des Arbeitslohns verwende, der kaschiere damit den wirklichen Vorgang, bei dem nämlich in Wahrheit nicht Arbeit gekauft, sondern bei dem der Arbeiter um sein Arbeitserzeugnis betrogen würde:

"Ein Tausch wird eingegangen zwischen Geld (als Repräsentant der Waren) und Arbeit. Aber ein solcher Tausch kann sich in Wirklichkeit gar nicht vollziehen. Er scheint sich nur zu vollziehen. In Wirklichkeit nimmt der Arbeitgeber von dem Arbeiter Waren entgegen, die nur entstehen können, wenn der Arbeiter seine Arbeitskraft für die Entstehung hingibt. Aus dem Gegenwert dieser Waren erhält der Arbeiter einen Anteil, der Arbeitgeber den andern. Die Produktion der Waren erfolgt durch das Zusammenwirken des Arbeitgebers und Arbeitnehmers. Das Produkt des gemeinsamen Wirkens geht erst in den Kreislauf des Wirtschaftslebens über. Zur Herstellung des Produktes ist ein Rechtsverhältnis zwischen Arbeiter und Unternehmer notwendig. Dieses kann aber durch die kapitalistische Wirtschaftsart in ein solches verwandelt werden, welches durch die wirtschaftliche Übermacht des Arbeitgebers über den Arbeiter bedingt ist. Im gesunden sozialen Organismus muss zutage treten, dass die Arbeit nicht bezahlt werden kann."
(GA 23, S.42)

Das Eigentum an Produktionsmitteln beinhaltet das Eigentum an den Waren, die die arbeitenden Menschen mit Hilfe der Produktionsmittel herstellen, und damit auch das Eigentum an dem Gegenwert, den die Waren später auf dem Markt erzielen. Der Eigentümer definiert alleine das Teilungsverhältnis in Bezug auf den Ertrag dessen, was er zusammen mit anderen Menschen gemeinschaftlich erzeugt hat. Dadurch entsteht die Illusion, als bezahle er die Arbeitskraft der Menschen.

Die fertige Ware ist das Produkt der gemeinsamen Arbeit vieler Menschen. Es ist nicht einzusehen, warum dieses Produkt vermögensrechtlich nur einem der Arbeiter zugeordnet wird. Wenn der Eigentümer mitarbeitet, wenn er überhaupt ein Arbeiter ist in irgendeinem Sinn, dann hat er natürlich auch einen Teil zur Entstehung der Ware beigetragen, und kann insofern auch Ansprüche auf einen Teil des Ertrags der gemeinsamen Arbeit erheben. Aus dem selben Grund können das aber auch alle anderen, die mitgearbeitet haben.

Nach Ansicht Rudolf Steiners muss deshalb an die Stelle des Lohns die Teilung des gemeinschaftlich Erwirtschafteten treten:

"Befreit könnte die menschliche Arbeitskraft von dem Warencharakter nur werden - und sie muss befreit werden -, wenn der einzige Vertrag, der möglich wäre zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber nicht der über die geleistete Arbeit, sondern der über die dem gesunden Organismus in richtigem Sinne dienende Verteilung der gemeinsam produzierten Waren oder Leistungen wäre. Das ist die Forderung, die sich hinter der marxistischen Theorie des Mehrwertes verbirgt. Das ist zugleich der Weg, bezüglich dessen man hinausgehen muss über das bloß marxistisch Gedachte. Und die Frage muss man stellen: Wie hört das Lohnverhältnis auf? Wie tritt an die Stelle des Arbeitsvertrages ein Warenverteilungsvertrag?"
(GA 329, S. 61)

Vermögensrechtlich gehört das Unternehmen eben all den Menschen, die dieses Vermögen erzeugen. Umgekehrt kann demnach niemand Rechte an dem Unternehmen haben, der nicht in ihm arbeitet. Rudolf Steiner stellt deshalb den heutigen Eigentumsbegriff auf den Kopf: Eigentum ist für ihn erst durch die Arbeit definiert:

"Das Eigentum hat als solches einen moralischen Wert. Eine Einnahme können Sie nur von dem haben, was das Produktionsmittel trägt, nur von der Leistung. Dass Sie Besitzer sind, hat lediglich einen moralischen Wert. Es ist ein Fortschritt, wenn im wirtschaftlichen Wert von der Nomadisierung fortgeschritten wird zur Verwurzelung. Um überhaupt irgendwie hineinzukommen in ein Interessiert-Sein, müssen Sie ein ähnliches Band schaffen zwischen Arbeiter und Produktionsmitteln. Das kann nicht durch Kommunismus, sondern nur durch Individualismus erfolgen. Ich will nicht die Freizügigkeit bekämpfen. Was ich meine, hat damit aber auch gar nichts zu tun. Sondern nur damit, dass jeder Mensch ein Interesse an den Produktionsmitteln hat, an denen er arbeitet. Dadurch, dass er in die Fabrik eintritt, machen Sie ihn zu einem Menschen, der ebenso beteiligt ist an seinem Betrieb wie ein Bauer an seinem Gut. Der Arbeiter muss sich sagen können: Ohne meinen Willen kann da gar nichts geändert werden. Real betrachtet bringen nur Leistungen Erträgnisse. Der Besitz hat nur einen moralischen Wert. Sie sollen nicht Grund und Boden einfach verkaufen können. Das ist nichts, was der Mensch leistet. Sie können - nach unseren Ideen - Grund und Boden nur überführen von einem Besitzer an den anderen auf dem Wege der Wirtschaftskorporation, und nur dann, wenn der Einzelne sein Eigentumsrecht vertragsmäßig überträgt auf eine Korporation. Grund und Boden steht kontinuierlich in Einzelbesitz. Das hindert aber nicht, dass an einzelnen Orten vertragsmäßig Großgrundbetriebe eingerichtet werden durch vertragsmäßige Abtretung. Diese Abtretung kann nicht vererbt werden. Beim Betrieb ist es so, dass, wenn einer den Betrieb verlässt, er sein Eigentumsrecht verliert. Dieses haftet an der Stelle. Das ist etwas, was sich von selbst ergibt. Praktisch ist die Folge des Besitzes diese, dass der, der heute eine Fabrik verkaufen kann, dann beschränkt sein wird. Beim Verkauf müssten alle übereinstimmen. Der Einzelne kann nicht einfach, weil es ihm nicht passt, seinen Posten verlassen. Im übrigen ist der Einzelne ganz frei. Wenn er weg will, so muss er von seinem Posten gehen. Er kann aber nicht den Betrieb verkaufen. Sagen Sie den Leuten: Seht ihr, beim gegenwärtigen System wie bei einer Verstaatlichung seid ihr doch nur Werkzeuge. Heute verkauft der Unternehmer mit seinem Unternehmen sein ganzes Werk und mit ihm alle Arbeiter. Wenn aber jeder Mitbesitzer ist, kann das nicht geschehen."
(Rudolf Steiner, zitiert nach Roman Boos, in: Emil Molt, Entwurf meiner Lebensbeschreibung, Anhang 5, S. 236)

Das bedeutet für die Unternehmerseite:

 

"Die materiellen Güter müssen [...] in dem Augenblicke, wo sie keinen Zusammenhang mehr haben mit der individuellen Fähigkeit des Menschen, ihren Übergang finden in den sozialen Organismus, so dass sie wiederum durch andere individuelle Fähigkeiten am besten verwertet werden. […] Eine lebendige Frage ist diese: Was macht man mit dem Privatkapital, damit es nicht weiter Schaden anrichte? Wie trennt man es in entsprechender Weise von dem Privatkapitalisten und führt es über, wenn er selber nicht mehr im Dienste des sozialen Organismus produziert, an einen anderen Produzenten?"
(GA 190, S. 15)

Und an anderer Stelle:

"Dahin muss es aber kommen, dass die Mittel und Wege gefunden werden, zu dieser großen, umfassenden Sozialisierung des Kapitals, das heißt der Kapitalsrente und der Produktionsmittel, dass jeder zu Kapital und Produktionsmittel kommen kann, der die Fähigkeiten dazu hat, dass er aber nur so lange die Verwaltung und Leitung von Kapital und Produktionsmitteln haben kann, als er diese Fähigkeiten ausüben kann oder ausüben will. Dann gehen sie über, wenn er sie selber nicht mehr ausüben will, auf gewissen Wegen in die Gesamtheit. Sie beginnen zu zirkulieren in der Gesamtheit. Das wird ein gesunder Weg sein zur Sozialisierung des Kapitals, wenn wir dasjenige, was sich heute als Kapitalien im Erbschaftsrecht, im Entstehen von Renten, von Müßiggängerrecht, von anderen überflüssigen Rechten, was so sich aufhäuft in Kapitalien, in Fluss bringen im sozialen Organismus. Darauf kommt es an. Wir brauchen gar nicht einmal zu sagen: Privateigentum muss Gesellschaftseigentum werden. Der Eigentumsbegriff wird überhaupt keinen Sinn haben."
(GA 330, S. 98)

Heute bedeutet Eigentum, dass einer die Arbeitsplätze anderer Leute besitzt, und sie deshalb um den Ertrag ihrer Arbeit erpressen kann. Das Einkommen des Eigentümers ist dadurch nicht an dessen Leistung gekoppelt. Dieses Eigentum will Rudolf Steiner abschaffen:

"Nun, der Begriff des Arbeitgebers - Sie können es meinen früheren Vorträgen und auch meinem Buch über die soziale Frage entnehmen -, der Begriff des Arbeitgebers, der muss eigentlich als solcher bei einer wirklichen Sozialisierung verschwinden. Denn einen Arbeitgeber kann es nur geben, wenn er ein Arbeitbesitzer ist, und Arbeitbesitzer darf es eben nicht geben. Es kann nur Arbeitsleiter geben, das heißt solche Menschen, die in der Arbeitsorganisation tätig sind, und zwar so, dass auch der physische Arbeiter seine Arbeitskraft am besten eingesetzt weiß und dergleichen. Natürlich kann in einem Betrieb die Arbeit nicht so ablaufen, dass jeder das tut, was er will. Es muss eine Leitung da sein, es muss der ganze Betrieb durchgeistigt sein, aber das sind keine Arbeitgeber, das sind Arbeitsleiter, das heißt Arbeiter von anderer Art. Darauf ist der größte Wert zu legen, dass man endlich einmal den wirklichen Begriff der Arbeit fasst, denn ein Arbeitgeber, der nicht selbst mitarbeitet, gehört in Wirklichkeit gar nicht zum Betrieb, sondern ist ein Parasit der Arbeit."
(GA 331, S.114)

An Stelle des alten Eigentums soll der reale Zusammenhang von fähiger Arbeit und Arbeitswerkzeug treten. Der Bäcker besitzt den Ofen, insofern er mit ihm backt, der Fabrikarbeiter die Maschine, insofern er sie bedient, und der "Unternehmer" das Unternehmen, insofern er die Arbeitsprozesse zusammenführt. Wie groß aber auch die Unterschiede bezüglich der individuellen Begabungen sein mögen – vor dem Recht sind alle gleich. Aus den Fähigkeiten dürfen keine Vorrechte erwachsen. So wie der Bäcker das Recht an dem Ofen verliert, wenn er nicht mehr backen kann oder will, so verliert der Unternehmer alle Rechte an dem Unternehmen, wenn seine Ideen keine Bereicherung für das Unternehmen sind. Der "Chef" kann dann ebenso entlassen werden, wie der eigentliche Arbeiter. Man könnte Steiners Eigentumsbegriff vielleicht so definieren: Anstelle des absoluten Eigentums tritt ein relatives.

Ab 1919 fordert Rudolf Steiner die Arbeiter öffentlich dazu auf, sich in überbetrieblichen Betriebsräten zu organisieren und das Eigentum der Unternehmen an sich zu reißen. Die ehemaligen Unternehmer sollten geduldet werden, insofern sie sich diesen Betriebsräten unterzuordnen wüssten:

"Die Betriebsräte sind als wirkliche Leiter der Betriebe gedacht. Ein wirklicher Betriebsrat würde entweder den heutigen Unternehmer, wenn er sich dazu bereit erklärt, als einen Betriebsrat unter sich haben, ebenso Personen aus dem Kreis der Angestellten, der geistigen Arbeiter, ferner der physischen Arbeiter, oder aber der Unternehmer müsste sich zurückziehen. Man muss sich eben durchaus darüber klar sein, dass der Betriebsrat als solcher so gedacht ist, dass er der wirkliche Leiter eines Betriebes sein wird, so dass alles Unternehmertum im heutigen Sinne neben diesem Betriebsrat verschwindet."
(GA 331, S. 222)

Dann, wenn sich Handarbeiter und geistiger Arbeiter als Gleichberechtigte gegenüberstehen, können Verhandlungen um die Aufteilung des Ertrags stattfinden, die nicht durch Machtverhältnisse manipuliert sind:

"Man wird einsehen müssen: Solange nicht der Arbeitsvertrag auf die Teilung desjenigen sich bezieht, was gemeinsam der Handarbeiter mit dem Geistesarbeiter hervorbringt, sondern solange sich der Arbeitsvertrag auf die Entlohnung der Arbeit bezieht, so lange ist es unmöglich, dass dies auf eine gesunde Basis gestellt wird […] Der Arbeiter wird nicht durch das Wirtschaftsleben ausgebeutet, der Arbeiter wird durch jene Lebenslüge ausgebeutet, die dadurch entsteht, dass im heutigen gesellschaftlichen Organismus die individuellen Fähigkeiten gerade verwendet werden können zur Übervorteilung des Arbeiters …"
(GA 328, Seite 163)

Sobald aber das Teilungsverhältnis nicht mehr von einer Partei alleine bestimmt werden kann, dann fällt auch das Motiv weg, Unternehmen zu kaufen oder zu verkaufen. Es gibt dann nur die Möglichkeit, entweder mitzuarbeiten und deshalb ein Einkommen zu haben, oder auf ein Einkommen zu verzichten. Wer das Unternehmen verkaufen wollte, der besäße gar nichts, was er verkaufen könnte, und der Käufer hätte nichts von seinem Kauf.

Zu dem vermögensrechtliche Aspekt von Rudolf Steiners Eigentumsbegriff tritt also noch ein weiterer hinzu: kaufrechtlich, wenn man das so nennen will, gehört das Unternehmen niemandem (Vergl. Heidjer Reetz: Das Kapital und das dreigliedrige Eigentum. Produktionsmittel wären schlicht unverkäuflich - zumindest für die Zeit, in der mit Ihnen produziert wird.

Damit würde aber der "Finanzmarkt" als solcher verschwinden. Denn dieser ist nichts anderes als der Handel mit Berechtigungen für arbeitslose Einkommen, für den Teil des Ertrages, der nach der Bezahlung der Löhne übrig bleibt, der sog. Gewinn. Einen solchen Gewinn wird es nicht mehr geben. Wenn Handarbeiter und geistiger Arbeiter rechtlich gleich gestellt sind und die Aufteilung des Ertrages miteinander aushandeln, dann bleibt nichts übrig, dann macht es keinen Sinn mehr, das Einkommen des Handarbeiters in der Bilanz als Kostenfaktor und das des geistigen Arbeiters als Gewinn zu verbuchen. Im Sinn einer finanziellen Übervorteilung wird der Begriff des Gewinns ebenso verschwinden wie der alte Eigentumsbegriff – und darum eben auch der Finanzmarkt.

All das erhellt schließlich, warum es für Rudolf Steiner so etwas wie eine Aktie überhaupt nicht geben darf:

"Wir wissen ja, wenn man eine Summe von Produktionsmitteln, die einen Betrieb ausmachen, verkauft - es kann sie ein Mensch oder eine Aktiengesellschaft verkaufen an einen anderen Menschen, an eine andere Aktiengesellschaft, beide haben vielleicht gar nichts anderes zu tun mit diesen Produktionsmitteln, als dass sie ihre Tantiemen, ihren Profit beziehen -, so zeigt sich, wie in weitestem Umfange eine Loslösung der Produktionsmittel von den Besitzern besteht. Hier haben wir durch die Wirklichkeit etwas, das in der Zukunft nur in entsprechender Weise in sein Gegenteil gewendet werden muss, dann kommen wir zu einer wirklichen Sozialisierung der Produktionsmittel. Eine solche anzugeben, habe ich versucht in meinem Buche « Die Kernpunkte der sozialen Frage in den Lebensnotwendigkeiten der Gegenwart und Zukunft » [...] Hier beginnt ein Punkt, wo allerdings diejenigen, die sich nur vorstellen können, dass wenigstens das Wesentliche vom Alten bestehen bleibt, beginnen, verdutzte Gesichter zu machen. Und doch, wenn der Zeitpunkt eintritt, wo irgend jemand, der zusammengewachsen ist durch seine Fähigkeiten mit einer bestimmten Summe von Produktionsmitteln, dieses Zusammengewachsensein nicht mehr aufrecht erhält, dann erwächst dem sozialen Organismus die Verpflichtung, diese Produktionsmittel ohne Kauf überzuleiten an eine andere Person oder Personengruppe. Das heißt nichts Geringeres als, es wird in der Zukunft stattfinden eine Zusammenfügung von - nun, nennen wir es Kapital oder wie wir wollen -, von Kapital und menschlichen Fähigkeiten ohne Kauf."
(GA 330, S. 176)

Oder:

"Aber nur so lange ist der Zusammenhang zwischen Kapital und Menschen gerechtfertigt, solange die Fähigkeiten, die geistige Arbeit des Menschen, den Zusammenhang mit den Produktionsmitteln, die eigentlich das Kapital sind, rechtfertigen. Sozial ist der Besitz von Kapital durch einen, der nicht selbst produziert, so, wie wenn man sich bezahlen lassen wollte für ein Schiff, das in den Ozean versunken ist. Ein Schiff, das in den Ozean versunken ist, kann den Menschen nicht mehr irgend etwas bringen. Das ist weg, und es muss ein anderes Schiff an seine Stelle treten. Wer Kapitalzinsbezug hat, ohne dass er arbeitet, der ist so, wie wenn er sich das vergelten lassen wollte, was von einem gesunkenen Schiffe herrührt. Mit dem Nicht-mehr-Anwesendsein der menschlichen Fähigkeiten und mit dem Tode des Menschen muss der Zusammenhang zwischen ihm und den Produktionsmitteln, das ist dem Kapital, erlöschen können. Das sind Dinge, die den Menschen heute nur deshalb noch so wenig einleuchten, weil sie den gegenwärtigen Gepflogenheiten und den gegenwärtigen Einrichtungen zuwiderlaufen. Nur aus dem Eingewohntsein in die alten Verhältnisse rührt das Unverständnis her, nicht davon, dass die Sache selber nicht zu verstehen wäre."
(GA 330, S. 290)

2. Warum die Aktie der Havelhöhe keine Alternative ist

Natürlich es ist theoretisch denkbar, eine Aktie so umzugestalten, dass sie nachher etwas anderes ist und mit einer Aktie nur noch den Namen gemeinsam hat. Wenn man etwa einrichten würde, dass man die Aktie nicht kaufen und verkaufen kann, dass sie kostenlos ausgegeben wird, und auch nur an Mitarbeiter, usw., dann könnte man vielleicht auch die Aktie selbst als Instrument benutzen, um dem hier vertretenen Eigentumsrecht näher zu kommen. Der Fortschritt bestünde aber eben gerade darin, die Aktie gegen ihren Sinn zu verkehren.

Das Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe verkauft nun aber schlicht "nennwertlose Aktien". Nennwertlose Aktien sind Aktien, auf denen kein eigener Wert eingetragen ist. Sie stellen ein prozentuales Eigentum am Grundkapital dar. Im Prinzip ist der Wert jeder Aktie ein Anteil am Kapital. Bei der nennwertlosen Aktie lässt sich dieser Zusammenhang aber einfacher nachvollziehen, weswegen sie zusehens in Mode kommt. Durch das Fehlen des Nennwerts ergibt sich der Wert der Aktie stets unmittelbar aus dem Wert des Gesamtvermögens, dessen Anteil sie repräsentiert. (Siehe hier)

Es ist also möglich

  1. Eigentumsrechte an dem Unternehmen Havelhöhe zu erwerben, das Grundkapital ist käuflich.
  2. Das Eigentum kann von Menschen erworben werden, die nicht selbst in dem Unternehmen mitarbeiten.
  3. Diese Menschen haben ein Genussrecht an den Erzeugnissen der Menschen, die in dem Unternehmen arbeiten. Denn obwohl es bei der Havelhöhe keine Gewinnausschüttung während der Beteiligung gibt, kann der Aktieninhaber dennoch auf diese Erzeugnisse zugreifen, zum Beispiel, indem er den vermeintlichen Kostenfaktor "Arbeit" zugunsten des Werts seiner Aktie reduziert.
  4. Die Aktien sind frei handelbar, weshalb auf den möglichen Wertzuwachs des Unternehmens spekuliert werden kann.
  5. Es handelt sich bei diesem Unternehmen ausgerechnet um ein Krankenhaus, um eine wissenschaftliche und soziale Einrichtung also.

Die Wirtschaftsmacht beugt das Recht, das Recht wird auf der einen Seite selbst eine Ware, auf der anderen Seite Vorrecht, das verschleiert wiederum die realen wirtschaftlichen Prozesse usw.

Rudolf Steiner beschreibt seine Bemühungen um eine menschenwürdige Gesellschaft als einen Versuch, derartige Verstrickungen zu entwirren. Er unterscheidet im sozialen drei Lebensbereiche, die sich jeweils selbst verwalten sollten, und zwar gemäß ihren eigenen Prinzipien: der Staat sollte ein reiner, demokratischer Rechtsstaat werden, in dem die Menschen all das miteinander ausmachen, woran jeder das gleiche Interesse hat – z.B. die Arbeitszeit. In der Wirtschaft sollten Zusammenschlüsse aus Arbeitern, Verbrauchern und Händlern den gerechten Ausgleich der unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse herbeiführen. Dass Steiner entgegengesetzt zur populären Logik, wonach mehr Staat in der Wirtschaft zu mehr Sozialismus führen könne, weniger Staat fordert, liegt daran, dass er ganz richtig erkennt, dass der Kapitalismus gerade auf einem Eingriff des Staates in die Wirtschaft beruht. (Siehe dazu: Johannes Mosmann, Herrschaft eines toten Geistes)

In kulturellen und wissenschaftlichen Fragen schließlich soll jedes Individuum, frei von staatlicher oder wirtschaftlicher Bevormundung, selbst bestimmen dürfen, wie und mit wem es sich um welches Geistesgut bemühen will. Hier, so Steiner, gehöre das Ideal der Freiheit hin, während die Wirtschaft dem Ideal der Brüderlichkeit, und der Staat dem Ideal der Gleichheit nachstreben solle.

Von dem Ideal der Freiheit sind wir im deutschsprachigen Raum heute, da z.B. Staats- und Wirtschaftsmacht die Lehrinhalte definieren, oder deutsch als offizielle Staatssprache vorgeschrieben ist, zu der jeder Anwärter auf das Abitur gezwungen wird, noch weit entfernt.

Die Aktienemission der Havelhöhe ist in dieser Hinsicht aber eine regelrechte Katastrophe. Es völlig naiv zu glauben, die Eigentümer würden ihr Eigentumsrecht ungenutzt lassen und keinen Einfluss auf die Arbeitsweise des Unternehmens und damit auf die Behandlung der Patienten nehmen, bloß weil sie versprochen haben, es nicht zu tun. Durch die Einflussmöglichkeit der Außenstehenden wird aber die Freiheit und damit die Kompetenz des Fachpersonals untergraben. Das ist letztendlich, wie alles andere, zum Schaden der Menschen, die in dem Krankenhaus behandelt werden wollen.

Ich bin auf einen Einwand gefasst, der zwar völlig absurd ist, aber doch erwähnt werden muss, weil er ganz sicher kommen wird. Man wird die Sache nämlich so drehen wollen, als handle es sich bei dem Aktienkauf um eine moderne Spende. Anthroposophen lieben solche Verdrehungen. Schlimmer noch: Man wird es in einen Zusammenhang mit dem bringen wollen, was Rudolf Steiner "Schenkgeld" genannt hat. Dem kann nur entgegnet werden: Eine Schenkung ist kein Kauf, auch nicht bei Steiner. Wer schenkt, der gibt etwas ab, ohne etwas dafür zu verlangen. Wer schenken will, der will nicht Macht über andere Menschen erlangen, indem er ihr Grundkapital kauft. Ausgerechnet das will er am allerwenigsten.

Es ist möglich, dass die Menschen, die die Aktien des Gemeinschaftskrankenhauses kaufen, einen guten Willen haben. Gleichwohl kann man im Zusammenhang mit der Finanzkrise irgendeine Aktienbeteiligung nicht deshalb positiv hervorheben, weil die Beteiligten zufällig guten Willens sind. Denn die Aktienbeteiligung als solche ist der Schaden des sozialen Lebens, den es zu bekämpfen gilt. Dieser Schaden interessiert sich nicht für den guten Willen der Menschen, die ihn erzeugen. Nicht auf die Bedienung der alten antisozialen Einrichtungen durch einen Gutmenschen kommt es an, sondern auf die Erschaffung neuer sozialer Einrichtungen, in denen sich der gute Wille manifestiert.

Johannes Mosmann, Juli 2009


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