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Deborah Lipstadt hat dem Geschichtsautoren David Irving vorgeworfen, ein Leugner des Holocausts zu sein. Irving ist nun mit dem Versuch gescheitert, diese Aussage gerichtlich verbieten zu lassen. "The Times" kommentiert die Prozeßniederlage von Irving:
"Das Verfahren ist auch ein Sieg der freien Rede und der Wahrheit - eine Lektion, über die man in Deutschland, wo das Leugnen des Holocausts ein Verbrechen ist, nachdenken sollte. Ein britisches Gericht hat für ein sehr viel feineres und wirksameres Kreuzverhör der Holocaust-Leugnung gesorgt als dies ein Verbot je hätte bewirken können. Der Richter entschied, daß in 19 einzelnen Punkten die Kritik von Deborah Lipstadt gut begründet war."
Über den Ausgang dieses Prozesses kann man sich nur freuen: Lipstadt darf weiterhin ihre Meinung über Irving sagen. Ob in Deutschland oder Frankreich aus diesem Gerichtsurteil gelernt wird, ist allerdings fraglich. Dort sind nämlich viele derselben Meinung wie Irving, dass man Andersdenkenden Maulkörbe verpassen soll. Sie bilden sich ein, gegen den Nationalsozialismus zu kämpfen. Sie haben es aber versäumt, sich auch in diesem entscheidenden Punkt von den Praktiken des Nationalsozialismus zu distanzieren.