Liebe Leserinnen und Leser, wir sind für diese Webseite und unsere weiteren Aktivitäten auf Ihre Spenden angewiesen. Wir bedanken uns für Ihre grosszügige Hilfe!
Die Volksinitiative Schule in Freiheit (Aktion Mündige Schule) hat beim Bundesverfassungsgericht Widerspruch gegen ihre Nichtzulassung durch den schleswig-holsteinischen Landtag eingereicht. Die Abgeordneten hatten 1998 argumentiert, daß der Gesetzentwurf der Initiative dem Grundgesetz und der Landesverfassung widerspreche und Auswirkungen auf den Landeshaushalt habe und deswegen nicht per Volksentscheid abgestimmt werden könne. Das Bundesverfassungsgericht ließ den Widerspruch der Volksinitiative zu. Nach Angaben der "Neuen Juristischen Wochenschrift" wird das Bundesverfassungsgericht noch im Jahr 2000 über den Widerspruch entscheiden.