Prostitution als Sexsklaverei
Am Freitag kam es im Deutschen Bundestag zu einem Streit über mehr Rechte für Prostituierte. Die deutsche Regierung will erreichen, dass die Prostitution nicht länger als sittenwidrig gilt. Für die Betroffenen soll die Renten- und Krankenversicherung geöffnet werden. Die konservative Opposition reagierte mit scharfer Kritik. Der Gesetzgeber dürfe nicht "leichtfertig" Wertvorstellungen preisgeben, die sich bewährt hätten, kritisierte die frauenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Ilse Falk. Die Regierungs-Fraktionen wiesen die Kritik zurück. Prostituierte dürften nicht länger "Menschen zweiter Klasse sein", argumentierte Irmingard Schewe-Gerigk von den Grünen. SPD und Grüne wiesen auch den CDU-Vorwurf zurück, die Neuregelung verletze die Menschenwürde der Prostituierten. "Freiwillige Prostitution verstößt nicht gegen die Menschenwürde", betonte die SPD-Abgeordnete Anni Brandt-Elsweiler, unter Berufung auf renommierte Rechtswissenschaftler.
Der Gesetzentwurf der Koalition wurde heute in erster Lesung beraten. Er sieht vor, dass Prostituierte künftig Arbeitsverträge abschließen und ihren Lohn einklagen können. Darüber hinaus soll der Straftatbestand "Förderung der Prostitution" gestrichen werden. Es sei "widersinnig", dass Bordell-Betreiber bestraft werden, die ein angemessenes Arbeitsumfeld sicherstellten, erklärte Schewe-Gerigk. Diese Regelung sei "einem liberalen Rechtsstaat unwürdig".
Prostitution kann und darf niemals ein Beruf neben vielen anderen sein. die Grenze zwischen Vergewaltigung und Prostitution besteht nur in der erkauften Freiwilligkeit, die die Prostituierte gezwungenermaßen verkaufen muß, um ihre Existenz zu sichern.
Es ist gut und richtig, dass der Staat versucht, die Opfer zu entkriminalisieren, aber er packt das Problem falsch an. Die Täter, d.h. die Zuhälter, aber auch die Freier, müssen kriminalisiert bleiben, bzw. werden.
Die Regierung will aber durch den Wegfall des Straftatbestands "Förderung der Prostitution" die Zuhälterei erlauben, um die Prostitution als Erwerbszweig in das nationalökonomische System, - insbesondere das der Renten- und Krankenversicherung, zu integrieren. Statt das Problem in diesen Systemen zu suchen, wird der Versuch der Einbindung der Prostitutierten in das soziale Leistungssystem Deutschland gekoppelt mit der allgemeinen Rechtsstellung der Prostituierten. Es ist eine unheilvolle Vermengung von ökonomischen und rechtlichen Fragen.
Es ist unhaltbar, dass das Renten- und Krankenversicherungssystem dermaßen auf Sand gebaut ist, dass nun an Rechtsgrundlagen gedreht werden muß, um den Schein der ökonomischen Gerechtigkeit des Systems einigermaßen aufrecht zu erhalten. Prostituierte dürfen nicht Sexsklaven des Systems sein!