Pressefreiheit in Bayern: Fußballreporter hat falsches Parteibuch

11.12.2002

Günther Beckstein, der bayerische Innenminister, hat vom Bayerischen Rundfunk verlangt, den Fußballreporter Günther Koch wegen dessen geplanter SPD-Landtagskandidatur zu entlassen. "Wird Koch gewählt, muss er beim Bayerischen Rundfunk aufhören". Günther Beckstein wurde bestärkt in seiner Haltung durch Markus Söder, Mitglied des Medienrats des Bayerischen Rundfunks. Ein Landtagsmandat und eine Tätigkeit beim Bayerischen Rundfunk seien nicht vereinbar. Der Clou dabei: Markus Söder ist selber Mitglied des Landtags. Er hat aber das richtige Parteibuch.

Der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbands, Rolf Lautenbach, kritisierte die Forderung Günther Becksteins. Die Pressefreiheit sei im Grundgesetz garantiert. Es fragt sich aber, ob das Grundgesetz in Bayern wirklich gilt. In diesem Fall verstößt Günther Beckstein aber auch noch gegen bayerische Gesetze. Im Abgeordnetengesetz steht nämlich: "Eine Kündigung oder Entlassung wegen der Annahme oder Ausübung eines Mandats ist unzulässig."

Dies wird Günther Beckstein nicht davon abbringen, Günther Koch kündigen zu lassen. In Deutschland wird versucht, die Pressefreiheit in Rundfunk und Fernsehen über ein Parteienproporz in den Entscheidungsgremien zu erreichen. Dies führt in den besten Fällen zum Mittelmaß. In Bayern besitzt aber die CSU seit Jahrzehnten die absolute Mehrheit, so daß sie absolut herrschen kann. Wenn die Gerichte später die Entlassung kassieren, wird es Günther Beckstein kaum stören. Entscheidend ist, wie im Fall Mehmet, der Abschreckungseffekt.