Bundestag beschliesst Arbeitsmarktreformen

17.10.2003

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Koalitionsparteien verschiedene Reformgesetze verabschiedet:

Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 wird die dritte Absenkungsstufe der Steuerreform um ein Jahr auf 2004 vorgezogen.
Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden zum neuen Arbeitslosengeld II zusammengelegt (Hartz IV). Grundsätzlich ist jede Arbeit zumutbar; für diese müssen aber ortsübliche Löhne bezahlt werden.
Die Organisationsreform der Bundesanstalt für Arbeit (Hartz III) zur künftigen Bundesagentur zielt auf eine schnellere und effizientere Vermittlung von Arbeitslosen.
Die Gemeindefinanzreform soll die Gemeinden durch einen Ausbau der Gewerbesteuer um drei Milliarden Euro entlasten. Das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit sieht bei Nachversteuerung eine befristete Amnestie für nicht versteuerte Einkünfte vor. Die Tabaksteuer wird in drei Schritten um jeweils 1,5 Cent je Zigarette erhöht.

Vom Bundesrat wird Widerstand erwartet, weil die CDU/CSU Arbeitslose wahrscheinlich noch schlechter stellen will.