Bundesamt für Naturschutz fordert Kennzeichnung beim Saatgut an Nachweisgrenze

28.04.2004

Das BfN, das zum 28.4. offizielle Einvernehmensbehörde im Bereich der Agrogentechnik wird, will das Vorsorgeprinzip zur Leitlinie seines Handelns in diesem Bereich machen und fordert Schwellenwerte für die Kennzeichnung von Saatgut an der Nachweisgrenze festzulegen.

Sein Präsident, Hartmut Vogtmann forderte den Bundesrat auf, den Entwurf des Gentechnikgesetzes "nicht bis zur Unkenntlichkeit zu ändern." Die Vorstellungen der CDU widersprächen eindeutig dem Geist der EU-Richtlinie zur Freisetzung von GVO.