Aygül Özkan und das Kruzifix an staatlichen Schulen

26.04.2010

Aygül Özkan hat sich gegen Kruzifize an staatlichen Schulen ausgesprochen. "Christliche Symbole gehören nicht an staatlichen Schulen" meinte sie in einem Interview und berief sich dabei auf die entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1995. Stefan Müller meinte daraufhin, solche Kirchenfeinde wie Aygül Özkan sollten sich fragen, "ob sie in einer christlichen Partei an der richtigen Stelle sind". Das Kreuz stehe doch in der CDU für das Fundament "unserer Identität, unserer Kultur und unserer Werte". Das Pikante an der Geschichte ist nämlich, daß Aygül Özkan nicht etwa für die SPD, sondern ausgerechnet für die CDU die erste türkischstämmige Ministerin werden soll. Und Stefan Müller hat es mit seinem Kirchenlatein zum sogenannten Integrationsbeauftragten der bundesdeutschen CDU geschafft.

Sieht man sich den ganzen Streit unparteiisch an, muß man sowohl Aygül Özkan wie Stefan Müller Recht geben. Nur daß man dann daraus ganz andere Schlüsse ziehen muß als diese beiden Parteileute dazu imstande sind.

Kruzifixe als Symbol des Staatschristentums

Es gehört in der Tat seit über 1500 Jahren zur Identität, zur Kultur und zu den Werten der katholischen Christen, andere Menschen durch die Staatsgewalt zur Unterwerfung unter ihrer Auffassung des Christentums zu zwingen. Und das protestantische Christentum mit seiner Aufwärmung der Staatskirchen hat leider dazu beigetragen, dieses Gewaltprinzip in die Neuzeit zu retten. Die CDU und CSU stehen als Partei für diesen Mißbrauch des Staates für religiöse Zwecke. Kruzifixe an staatlichen Schulen sind ein Symbol ihrer Macht.

Aygül Özkan sieht zwar ein, daß ein moderner Staat sich verbieten sollte, Partei für eine bestimmte Religion zu nehmen. Wäre sie aber konsequent, müßte sie sich von einer Partei distanzieren, die gerade für das Gegenteil steht. Sie sollte CDU und CSU zu staatsfeindlichen Parteien erklären, statt ihnen als Aushängeschild auch noch den Anschein der Modernität zu geben.

In einer christlichen Partei sind Leute wie Stefan Müller und Angela Merkel an der richtigen Stelle. Und die richtige Stelle für christliche Parteien ist auf dem Müllhaufen der Geschichte.

Dies sage ich als jemand, der überzeugt ist, daß das Christentum noch eine Zukunft hat. Aber jede Macht, auch die Macht einer demokratischen Mehrheit, halte ich für den Anfang vom Ende jenes Christentums, das ich mit gutem Gewissen vertreten könnte. Machtchristen gleichen den Frauen, die den Christus noch im Grabe suchen, obwohl er schon wiedererstanden ist. Aber die meisten dieser Christen wissen so wenig von ihrer Religion, daß sie nicht einmal diesen Vergleich verstehen können.

Die Geschichte des Kruzifix-Urteils

Die Initiative für die Verfassungsklage gegen Schulkruzifixe in Bayern ging 1995 von Ernst und Renate Seler aus. Sie hatten schon 1987 ihre Ablehnung der Kruzifixe an Schulen mit der Lektüre Rudolf Steiners begründet:

"Es gilt, das Elternrecht in der religiösen Erziehung zu stärken und die von dem Staate, aus den Nachkriegswirren vielleicht verzeihliche Anmaßung einer religiösen Prägung zurückzuweisen. Ein Kind kann sich beim Anblick eines über halben Meter großen Leichnams nicht freuen. Wenn es ständig den Leichnam anschauen muß, wird ihm die Freude an den lebendigen Christus genommen. (...) Wir Christen müssen Christus in uns lebendig machen und haben kein Recht, anderen Menschen unsere christlichen Ideale aufzuzwingen. Auch der Staat hat nicht das Recht dazu." (Brief an das Schulminister, 1988)

"Wir sind bemühende Christen aus der Erneuerung der Anthroposophie und können in einer allgemein öffentlichen Schule so etwas nicht dulden." (Brief an das Schulamt, 1987)

Ernst Seler wurde dann jahrelang mit der Begründung psychiatrisiert, daß sein "Kampf gegen die Schulbehörden und die Kirche" Symptom einer Geisteskrankheit sei. Er gab nicht auf und brachte den Fall zum Bundesverfassungsgericht, der in seinem Sinne entschied:

Aus der Glaubensfreiheit des Art. 4 I GG folgt [...] der Grundsatz staatlicher Neutralität gegenüber den unterschiedlichen Religionen und Bekenntnissen. Der Staat, in dem Anhänger unterschiedlicher oder gar gegensätzlicher religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen zusammenleben, kann die friedliche Koexistenz nur gewährleisten, wenn er selber in Glaubensfragen Neutralität bewahrt. (Bundesverfassungsgericht, 1995)

Daraus folgerte das Bundesverfassungsgericht, daß die Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist, gegen das Grundgesetz verstößt.

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