Securvita gewinnt vor dem Lübecker Sozialgericht

03.11.2000

Die Securvita hat sich vor Gericht noch einmal gegen das Bundesversicherungsamt (BVA) durchgesetzt. Die bundesweite Krankenkasse darf ihren 70.000 Versicherten wie bisher die Kosten für bewährte Naturheilverfahren wie Homöopathie, anthroposophische Medizin und Pflanzenheilkunde erstatten.

Das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde der Krankenkassen war bereits vier Mal vor Gericht gegen die Securvita mit ihrer Anordnung gescheitert. Jetzt hat die Kasse auch im Hauptsacheverfahren Recht erhalten, wie das zuständige Sozialgericht in Lübeck heute mitgeteilt hat (Aktenzeichen: S 8 KR 167/99 ER 2). Nun kann das Bundesversicherungsamt noch Berufung beim Landes- sowie später beim Bundessozialgericht einlegen. Der anschliessende Weg zum Bundesverfassungsgericht würde aber der Securvita vorbehalten bleiben.

Inzwischen hat sich übrigens herausgestellt, daß es Absprachen zwischen dem Bundesversicherungsamt und dem Bundesausschuß Ärzte/Krankenkassen gegeben hat, um die Securvita mit allen erdenklichen Anstrengungen zu bremsen.

Hintergrund des Streites ist der Versuch der Securvita, die heutige Rechtslage zugunsten der Kassenpatienten voll auszuschöpfen. Sie setzt dabei anders als die IKK Hamburg nicht auf ein Pilotprojekt, sondern beruft sich auf das Sozialgesetzbuch V: »Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen.« (§ 2 Abs. 1 SGB V).