Wird die Schweiz noch demokratischer?

22.05.2013
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Die Abstimmung am 9. Juni 2013 über die Volkswahl des Bundesrates ist ein Schritt, die sehr demokratische Schweiz noch demokratischer zu machen. Dahinter könnte eine Entwicklung zur Gleichheit im Rechtsleben im Sinne der Dreigliederung gesehen werden. Für eine genaue Betrachtung kann aber nur von einer Kompromisslösung die Rede sein.

Die Forderung aus der Dreigliederung nach Demokratie im Rechtsleben bezieht sich auf die Wahl von Politiker und der Abstimmung über die von ihm ausgearbeiteten Gesetze. Der Politiker ist eine Art Geistesarbeiter im Rechtsleben. Wenn seine Gesetze angenommen werden, ist dies ein Zeichen, dass er über die Fähigkeiten verfügt, im Sinne des Rechtsempfindens der Bevölkerung intellektuell produktiv zu sein. Damit ist er aber auch der am besten Geeignete, um zu beurteilen, wer die Gesetze umsetzt. Denn er hat das Gesetz schliesslich entworfen. Derjenige, der dann beispielsweise eine Einrichtung für Invalide realisiert, sollte der Denkart dieses Politikers möglichst nahe stehen.

Die heutige Unterteilung von Bundesrat und Parlament entspricht derjenigen der Exekutiven und der Legislativen. Der Parlamentarier wird durch das Volk gewählt. Der Bundesrat hingegen wird demokratisch vom Parlament bestimmt. In dieser Bundesratswahl fehlt der Bezug zwischen der Denkweise des Parlamentariers und demjenigen, der sie umsetzt. Das setzt Raum für individuelle Kommunikationsformen voraus. Eine demokratische Wahl hingegen verunmöglicht das Zusammenfinden von Einzelpersonen, die einen Gedanken teilen.

Statt dem Parlament einen durch das Volk gewählten Bundesrat zur Seite zu stellen, wäre es wichtiger, das Verhältnis zwischen Parlament und Bundesrat zu überdenken. Solange dieses aber ausbleibt, sollten Parlament und Bundesrat demokratisch gewählt werden. Dabei werden sie durch die Struktur dazu gezwungen, sich gegenseitig wahrzunehmen und zu sehen, wie sie miteinander auskommen.

Ein Essay zum Thema ist hier zu finden.

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