Ausgabe- als allgemeine statt indirekte Steuer

Quelle: GA 024, S. 435-436, 2. Ausgabe 1982, 1918

Die allgemeinen Steuern sollen Ausgabensteuern (was keineswegs zu verwechseln ist mit indirekten Steuern) sein. Einnahmen als solche werden nicht steuerpflichtig; sie werden es in dem Augenblick, wo die Allgemeinheit dafür Interesse hat, also bei der Überführung in die Verkehrszirkulation.