Quelle: GA 331, S. 167, 1. Ausgabe 1989, 24.06.1919, Stuttgart
Auf etwas fundamental anderem beruht das Rechtsleben. Es beruht darauf, daß in demokratischer Weise alle diejenigen Maßnahmen getroffen werden, durch die jeder Mensch mit Bezug auf die Menschenrechte jedem anderen gleich ist. Zu den Menschenrechten gehört auch das Arbeitsrecht. Dafür kann jeder mündig gewordene Mensch eintreten. Jeder Mensch, der mündig geworden ist, kann teilnehmen - entweder direkt auf dem Wege eines Referendums zum Beispiel oder indirekt durch Wahl beziehungsweise durch eine Volksvertretung - an der Festsetzung derjenigen Rechte, die unter gleichen Menschen zu herrschen haben. Daher herrscht auf dem Rechts- oder Staats- oder politischen Boden nicht der Vertrag, sondern das Gesetz. Gesetze werden in der Zukunft zum Beispiel auch die Arbeitsverhältnisse regeln. So werden durch Gesetze festgelegt sein Zeit, Maß und Art der Arbeit, während das, was darin innerhalb der gesetzlich festgelegten Arbeitszeit zu leisten ist, durch Verträge innerhalb des Wirtschaftskörpers geregelt wird.