Mündigkeit als gleiche Urteilsfähigkeit

Quelle: GA 024, S. 186-187, 2. Ausgabe 1982, 11.1920

Der Staat kann nur über diejenigen Angelegenheiten sich erstrecken, in denen alle mündig gewordenen Menschen als einander gleiche urteilsfähig sind. Der demokratische Parlamentarismus ist sein Lebenselement. Aber dieser Parlamentarismus muß zu seiner organischen Ergänzung ein sich selbst verwaltendes Geistes- und ein ebensolches Wirtschaftsleben haben. In beiden müssen andere Kräfte walten als diejenigen, die in demokratischen Parlamenten sich entfalten können.