Dreigliederung nicht an Parteien heranzutragen

Quelle: GA 260, S. 050, 5. Ausgabe 1994, 24.12.1923, Dornach

« 4. Die Anthroposophische Gesellschaft ist keine Geheimgesellschaft, sondern eine durchaus öffentliche. Ihr Mitglied kann jedermann ohne Unterschied der Nation, des Standes, der Religion, der wissenschaftlichen oder künstlerischen Überzeugung werden, der in dem Bestand einer solchen Institution, wie sie das Goetheanum in Dornach als Freie Hochschule für Geisteswissenschaft ist, etwas Berechtigtes sieht. »

Sie sehen, meine lieben Freunde, es ist sogar die Vorsicht gebraucht, daß nicht einmal hier, wo es exakt darauf ankommen muß, wodurch man Mitglied werden kann, nicht einmal hier gesagt ist, daß derjenige, der Mitglied werden will, in dem Bestand des Goetheanums, sondern nur «einer solchen Institution, wie sie das Goetheanum in Dornach als Freie Hochschule für Geisteswissenschaft ist, etwas Berechtigtes sieht.

Sie müssen sich alle einzelnen Wendungen dieses Statuten-Entwurfes entsprechend gründlich überlegen. Er ist kurz. Statuten sollen kurz sein, sollen nicht ein Buch darstellen; aber Sie werden sehen, es ist jede einzelne Wendung so zu geben versucht, daß sie aus dem unmittelbaren Bewußtsein heraus geschrieben ist.

Die Gesellschaft lehnt jedes sektiererische Bestreben ab. Die Politik betrachtet sie nicht als in ihren Aufgaben liegend.

Diesen Satz brauchen wir, weil zahlreiche Mißverständnisse aus allerdings nicht klarem Verhalten vieler unserer Mitglieder während der Dreigliederungszeit entstanden sind. Anthroposophie ist vielfach zu dem Ansehen gekommen, als ob sie sich in die politischen Angelegenheiten der Welt hineinmischen wollte - was sie nie getan hat, nie tun kann - dadurch, daß die Dreigliederungssache von unseren Freunden vielfach an die politischen Parteien herangebracht worden ist, was von vornherein ein Fehler bei diesen Freunden war.