Das Mitbestimmungsrecht als Teil der sozialen Frage

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Erscheinungsjahr: 1950
Quellenangaben: Die Kommenden, 4.Jg., 1950, Nr.3, S.1-2
Die Diskussion um die Mitbestimmung als isolierte Behandlung einer Teilfrage. Die Lösung der sozialen Frage sei überhaupt keine Angelegenheit des Staates, sondern eine spezifische Aufgabe der menschlichen Gesellschaft. Sozial-Erkenntnis erfordere Tatsachen-Sinn. Die soziale Frage könne nicht von heute auf morgen gelöst werden. Soziale Fähigkeitenbildung als Aufgabe.