Karmaordnung und Rechtsordnung

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Erscheinungsjahr: 1958
Quellenangaben: Das Goetheanum, 37.Jg., Nr.33, 1958, S.258-261

Die Wandlung durch karmischen Ausgleich und die Rechtsordnung dürfen nicht konfundiert werden. Die erstere ist nicht einem juristischen Strafvollzug vergleichbar