Tierschutzbund begrüßt Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz

26.05.2002

Nach der bevorstehenden Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz will der Deutsche Tierschutzbund eine erneute Überprüfung des Schächtens durch das Bundesverfassungsgericht verlangen. Tierschutzbund-Präsident Wolfgang Apel rechnet zwar nicht damit, dass das rituelle Schlachten, bei dem die Tiere ohne Betäubung ausbluten, wieder gänzlich untersagt werde. "Ich kann mir aber vorstellen, dass eine Elektro-Betäubung vorgeschrieben wird", sagte er. "Ich will ausländische Mitbürger nicht in ihrer Religionsfreiheit behindern. Eine Elektro-Betäubung widerspricht den religiösen Vorschriften zum Schächten nicht."

Dem Tierschutzbund kann man in der Tat keine Nähe zu den Christdemokraten und Christsozialen unterstellen, die nur deswegen plötzlich der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz zustimmen, um die religiöse Freiheit der Moslems in Frage stellen zu können. Wolfgang Apel macht sich diesbezüglich keine Illusionen.

"Mit der Grundgesetzänderung wird nicht morgen die tierquälerische Massentierhaltung beendet. Das wird ein langer Kampf - aber den werden wir auch noch gewinnen." Der Tierschutz sei bei der rot-grünen Bundesregierung zwar gut aufgehoben. "Agrarminister Renate Künast hat in eineinhalb Jahren mehr bewegt als alle Agrarminister zusammen in den letzten 20 Jahren." Sollte es aber nach der Bundestagswahl im September zu einer Regierungsbeteiligung der CDU/CSU kommen, würde es einen schweren Rückschlag für den Tierschutz bedeuten. "Wenn Bauernpräsident Gerd Sonnleitner oder einer seiner Mitstreiter Agrarminister wird, dann ist das eine Katastrophe hoch drei."

Die Christdemokraten und Christsozialen interessieren sich in der Tat nur dann für den Tierschutz, wenn es auf Kosten anderer Religionen geht. Verstößt er aber gegen wirtschaftliche Interessen, wird er sofort geopfert - ohne Betäubung.