Stuttgarter Landtag beschliesst Gesetz zum Kopftuchverbot

01.04.2004

Leider kein Aprilscherz: Der Stuttgarter Landtag beschliesst ein Gesetz für ein Kopftuchverbot an staatlichen Schulen. Da die Christen die Religionsfreiheit bekanntlich erfunden haben, gilt sie nur für sie und nicht für andere Religionen.

Das Gesetz zum Kopftuchverbot erlaubt zwar nicht ausdrücklich christliche Symbole, aber nur deswegen weil das Verfassungsgericht das Gesetz sonst ablehnen würde. Jetzt hofft man in Stuttgart, daß das Bundesverfassungsgericht ein Auge zudrücken wird, damit die Christen ihren Ruf als Heuchler behalten können. Und ihr Gott ist doch so nachsichtig, daß er ihnen diese Sünde sowieso vergeben wird.

Würde er noch im Grab liegen, würde sich der Christus wohl darin drehen.