Ausgaben für Vergnügen oder für leibliche und geistige Bedürfnisse

Quelle: GA 332a, S. 060-061, 2. Ausgabe 1977, 25.10.1919, Zürich

Geld wird erst zu einem Wirklichen, wenn es ausgegeben wird. Da tritt es über in den Wirtschaftsprozeß, gleichgültig ob ich es für mein Vergnügen oder für meine leiblichen und geistigen Bedürfnisse ausgebe, oder ob ich es in einer Bank anlege, so daß es da für den wirtschaftlichen Prozeß verwendet wird. Wenn ich es in einer Bank anlege, so ist es eine Art von Ausgabe, die ich mache - das ist natürlich festzuhalten. Aber Geld wird in dem Augenblicke zu etwas Realem im Wirtschaftsprozesse, wo es sich von meinem Besitze ablöst, in den Wirtschaftsprozeß übergeht. Die Menschen brauchten ja auch nur eines zu bedenken: Es nützt dem Menschen gar nichts, wenn er viel einnimmt. Wenn er die große Einnahme in den Strohsack legt, so mag er sie haben; das nützt ihm gar nichts im Wirtschaftsprozeß. Den Menschen nützt nur die Möglichkeit, viel ausgeben zu können.