Lohn – Preis – Rente

Das Lohnsystem als Korrelat des Rentenkapitals

01.04.1960

Quelle
Zeitschrift „Beiträge zur sozialen Dreigliederung“
Jahrgang 5, Heft 1, April 1960, S. 7-14
Bibliographische Notiz

„Das Lohnverhältnis muß weg, das Lohnverhältnis darf ferner nicht existieren. Es muß ein Zustand herbeigeführt werden, und das ist ein sozialer Zustand, wo gemeinschaftlich erzeugt der Arbeitsleiter und der Arbeiter und wo sie in einer gerechten Weise teilen dasjenige, was sie als freie Gesellschafter miteinander erzeugen. Erst, wenn eine solche Umgestaltung der Produktionsverhältnisse herbeigeführt wird, dann kann man von Sozialisierung sprechen.“

(Rudolf Steiner, 22.5.1919)

„Den Lohn empfindet der Betrieb als seinen Feind. In der Gewinn- und Verlustrechnung erscheint er unter der Rubrik ‚Aufwand‘. Der Arbeiter als dieser Kostenträger kann nicht gerne gesehen sein.
Ganz anders steht der Unternehmer und Wirtschaftsleiter im Betriebe. Das Einkommen dieser Personen wird nicht als Lohn und Unkosten behandelt, sondern als derjenige Erfolg des Betriebes, um dessentwillen er überhaupt ins Leben gerufen wurde. Man sagt dann, dieses Persönliche habe eine objektive Bedeutung und nennt es dann Rentabilität. In dem Ziele der Rentabilität gipfelt dann die ganze Logik der Betriebsführung, ja, der Volkswirtschaft. Die Einkommensbildung durch Lohn aber wird als ein Negativ der Rentabilität empfunden.
Das ‚Lohnverhältnis‘ ist einerseits das Anzeichen für die fehlende Bindung des Arbeitenden an den Betrieb und damit an seine Arbeit; andererseits das reale Hindernis für das Entstehen der notwendigen Bindung. Das ‚Rentabilitäts-(Gewinn-)prinzip‘ aber ist der Vater des Lohnverhältnisses, d.h. einer volkswirtschaftlich verkehrten Einkommensbildung ...“

(Folkert Wilken, „Die Kommenden“ 3/1/46)

[Beiträge, Jahrgang 5, Heft 1, Seite 7]

Der Gezeitenwechsel, der die menschlichen Verhältnisse mehr und mehr ergreift, beginnt auch auf das Verhältnis der drei Produktionsfaktoren Boden, Arbeit und Kapital zueinander überzugreifen. Während bis vor kurzem der Boden natürlicherweise und das Kapital durch künstliche Manipulation die Minimumfaktoren waren, beginnt jetzt die Knappheit der Arbeitskraft das Tempo der Produktionsexpansion zu bremsen. Dafür zeugt erneut der Artikel von L. Kroeber-Keneth im Wirtschaftsblatt der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 23.1.1960 mit dem Titel „Die Diktatur der Arbeitskraft“. Der Verfasser beginnt seinen Aufsatz mit der Erzählung des folgenden Vorganges, den er als symptomatisch für die Situation des Arbeitsmarktes bezeichnet:

„Mitte Dezember 1959 erhielt ein angesehener hessischer Betrieb von einem sechzehnjährigen Lehrlingsbewerber das folgende Schreiben: ‚Ich muß Ihnen leider mitteilen, daß ich schon eine andere Stellung angenommen habe. Hätte ich Ihr Schreiben 14 Tage vorher erhalten, dann wären Sie in meine engere Wahl gezogen worden.‘ Das klingt – wie es im Märchen heißt –‚lügenhaft zu verzählen‘. Aber das Schreiben liegt im Original vor.“

Diese Geschichte illustriert einzigartig die gegenwärtige Situation des Wirtschaftslebens, die gekennzeichnet ist dadurch, daß das überkommene Lohnsystem mehr und mehr zu einem der Kardinalpunkte der sozialen Frage wird.

Das Lohnsystem und die soziale Frage

Dieses Lohnsystem beinhaltet die Art und Weise und die rechtsverbindliche Norm, nach der die Dienstleistungen derjenigen abgegolten werden, die ohne eigene Haftbarkeit am Produktionsprozeß beteiligt sind, indem sie als sogenannte „Arbeiter“ mitwirken, die wirtschaftlichen Intentionen der finanziell verantwortlichen Unternehmer zu realisieren. Es bringt, abgesehen von der im klassischen Kapitalismus (Rentabilitätsprinzip!) immer zu geringen Höhe des Reallohnes, eine seelisch-geistige Problematik mit sich, deren sich zwar die Lohnempfänger meist selbst nicht bewußt sind, die aber ein größeres Gewicht hat als die eigentliche Lohnfrage. Diese Problematik besteht darin, daß der Arbeiter seine Arbeitskraft, einen Teil seines individuellen Wesens, wie eine tote Sache, als Ware verkaufen muß, die der Unternehmer als einen unter mehreren Produktionsfaktoren einsetzt. Der Arbeiter ist in diesem Lohnsystem Wirtschaftsobjekt, nicht wirtschaftendes Subjekt.

Als arbeitsrechtliche Norm ist das Lohnsystem mit dem übrigen morgenländisch-mittelländischen Kulturerbe auf uns gekommen – es gab in Griechenland schon die Arbeit gegen Lohn – und es verursacht als wirtschaftlicher Anachronismus wesentlich die sozialen Probleme der Gegenwart. Die soziale Situation, die ihn auf den Rang der toten Produktionsmittel einstuft und ihn zwingt, mit der Maschine zu konkurrieren, deren Betriebskosten nach dem Gesetz der Ökonomie mit Recht so niedrig wie möglich gehalten werden, verletzt ihn zutiefst in seiner Menschenwürde.

[Beiträge, Jahrgang 5, Heft 1, Seite 8]

In einer Hinsicht steht das produzierte Produktionsmittel sogar über dem arbeitenden Menschen, rangiert doch die Amortisation neben der Verzinsung des investierten Kapitals unter den „fixen“ Kosten, während der Lohnaufwand bei sinkendem Preisniveau ebenfalls gesenkt werden muß. Solange also der Lohn zu den Kosten gerechnet wird, können die Arbeitseinkommen nie wesentlich über das Niveau des Existenzminimums steigen (Ehernes Lohngesetz), welches gerade ausreicht, daß der Arbeiter am nächsten Tage wieder auf seinem Arbeitsplatz erscheinen kann. Weil es die Befriedigung der elementarsten Lebensbedürfnisse gerade noch gewährleistet und es deshalb für längere Zeit auch nicht unterschritten werden kann, entspricht es der physischen Organisation des arbeitenden Menschen in analoger Weise, wie die Unterhaltungskosten (Treibstoffbedarf, Pflege, Reparatur) der Maschine ihrer Konstruktion. Der Lohnaufwand zählt daher gemäß dem überkommenen Lohnsystem so zu den Kostenfaktoren der Produktion, wie die Betriebskosten der Maschine. Wie sie rangiert der arbeitende Mensch unter den Produktionsfaktoren und somit unter den Wirtschaftsobjekten.

„Heute haben wir als Rest gerade dasjenige, was den Proletarier in solche Aufregung versetzt, daß seine Arbeitskraft Ware ist. Das muß weg!“

(Rudolf Steiner, Vortrag vom 12.12.1919)

„Das ist von ungeheurer Wichtigkeit, meine lieben Freunde, und jetzt bedenken Sie, daß gerade aus der proletarischen Weltanschauung das herausspringt in der verschiedensten Gestalt, daß Arbeitskraft eine Ware ist. Das ist ja einer der Grundsätze des Marxismus, einer derjenigen Grundsätze, mit denen er am meisten Proselyten gemacht hat unter den Proletariern, daß Arbeitskraft im modernen Industrialismus in erster Linie zu einer Ware geworden ist.“

(Rudolf Steiner, „In geänderter Zeitlage“, 2. Vortrag)

Gemäß seiner Wertlehre errechnet Karl Marx geradezu den „Wert“ der menschlichen Arbeit aus den Kosten für Nahrung, Kleidung und Wohnung, die der Arbeiter aufwenden muß, um gleichsam die tägliche Abnutzung, die der Arbeitsprozeß in seinem Organismus bewirkt, zu restaurieren. Die Konsequenzen, die Marx aus seiner falschen Wertlehre zieht, sollen uns hier nicht weiter beschäftigen.

„Arbeit so betrachtet, wie sie zum Beispiel Marx betrachtet, daß er sagt, man sollte als Äquivalent suchen dasjenige, was aufgebraucht wird durch die Arbeit am menschlichen Organismus, das ist ein kolossaler Unsinn; ...“

(Rudolf Steiner, Nationalökonomischer Kurs, 2. Vortrag, Seite 24)

[Beiträge, Jahrgang 5, Heft 1, Seite 9]

Zu diesen mehr den Menschen im Arbeiter bedrückenden Wirkungen des Lohnsystems kommen die im klassischen Kapitalismus in regelmäßigen Zyklen wiederkehrenden Deflationskrisen – das sind Rentabilitätskrisen, welche durch die daraus resultierende Arbeitslosigkeit auch das durch das eherne Lohngesetz bestimmte Existenzminimum immer wieder in Frage stellen. Diese Umstände haben trotz der gegenwärtigen Vollbeschäftigung ihre volle Gültigkeit, solange nämlich, als die ununterbrochene Konjunkturkontinuität nicht institutionell, d.h. verfassungsmäßig gesichert ist.

Ein Wirtschaftssystem, das die Mehrzahl der Menschen, nämlich die Arbeiter, denen es wesensgemäß wie allen Menschen dienen sollte, zu seinen Objekten macht und sie infolgedessen in den werte-erzeugenden, aber auch werte-verbrauchenden Prozeß miteinbezieht, verfehlt zweifellos seinen eigentlichen Sinn.

Die geschichtliche Entwicklung des Lohnsystems

Wie ist das Lohnsystem und die von ihm verursachte „soziale Ungerechtigkeit“ historisch zu erklären?

Als die junge Persönlichkeitskraft, die sich seit etwa dem XVII. vorchristlichen Jahrhundert im Menschen immer stärker entwickelte, anfing, die alte auf gruppenseelenhaftem, kollektiven Bewußtsein basierende orientalische Theokratie zu sprengen, wurde das gesamte soziale Leben mit seinen Einrichtungen mit in die Atomisierung hineingezogen. Das betraf einerseits den Grund und Boden, der mehr und mehr in Privatbesitz überging. Hier interessieren uns aber vorwiegend die Menschen, die breite Schicht der Sklaven, die bis dahin von den Priesterschaften im Sinne sozialer Aufgaben gelenkt und geleitet wurde. Auch sie wurden von der Privatisierungstendenz ergriffen und wurden allmählich Objekte des privaten Eigentums. In der Hochblüte des griechisch-römischen Kulturkreises war dieser Atomisierungsprozeß schon beendet und sowohl der Boden, wie die Sklaven waren konsequent zum Privateigentum geworden.

In den Jahrhunderten der Völkerwanderungszeit, die den Untergang des römischen Staates in seinen politischen Formen mit sich brachten, verwandelte sich die Rechtsform der antiken Sklaverei allmählich in die der mittelalterlichen Leibeigenschaft. Die Neuzeit übernahm dann mit dem ganzen Komplex der in die Dekadenz geratenen römischen Rechtsnormen auch die Arbeitsrechtsnorm der Leibeigenschaft, wie sie sich als Folge der Diokletianischen Gesetzgebung seit dem Ende des III. nachchristlichen Jahrhunderts entwickelt hatte.

War es damals das Versagen der Geldwirtschaft (siehe Rudolf Steiner, „Gesunder Blick für heute und wackere Hoffnung für morgen“, S.9-10) und das Zurücksinken auf das Niveau der Naturalwirtschaft, was die Umwandlung der antiken Sklaverei und die mittelalterliche Leibeigenschaft bewirkte – man hatte das Geld nicht mehr, um es in den Sklaven als den „Produktionsmitteln“ aus Fleisch und Blut zu investieren –, so war es am Ausgang des Mittelalters das Wiedererwachen der Geldwirtschaft, welches abermals eine Verwandlung des Arbeitsrechts mit sich brachte.

[Beiträge, Jahrgang 5, Heft 1, Seite 10]

Diese führte aber nun nicht zurück zur alten Sklaverei der Antike, sondern es entwickelte sich daraus die moderne Lohnarbeit, das heißt die Arbeit gegen Bezahlung in Geld. Dieser Prozeß läßt sich in der mittelalterlichen Städtekultur seit dem XII. Jahrhundert deutlich beobachten.

„Das ist eine bedeutende Tatsache, daß gerade im Mittelpunkt der sozialen Frage etwas liegt,von dem man glaubt, daß es aus dem Wirtschaftsleben selbst hervorgehe, das vielmehr in der geraden Fortentwicklungslinie liegt, die über das alte Sklavenwesen durch das Leibeigenenwesen der Feudalzeit zu dem modernen Arbeitsproletariat heraufführt.“

(Rudolf Steiner, „Die Kernpunkte der sozialen Frage“, S.31)

Der Kapitaleinsatz, der in der antiken Zeit als Investition im Sklavenbesitz auftrat, wurde in der neueren Zeit zu dem, was im System des klassischen Kapitalismus als Lohnzahlung an die Arbeiter, ein Bestandteil des zur Produktion notwendigen Kapitalaufwandes, ist. Der Achtstunden-Lohnarbeiter des Kapitalismus bleibt, indem in seiner Arbeitskraft Kapital „investiert!“ wird, immer noch Bestandteil der Wirtschaftsobjekte – Produktionsfaktor! – Zwar hat sich – unter dem Einfluß der christliçhen Bewußtseinsentwicklung – der Grad der Sklaverei stufenweise gemildert; die ursprünglich absolute Unfreiheit ist in der Leibeigenschaft um ein Drittel abgeschwächt worden; sie besteht aber im heutigen Lohnverhältnis immer noch zu einem letzten Drittel weiter. Von den 24 Stunden des Tages ist der Lohnarbeiter für ein Drittel der Zeit, nämlich für acht Stunden, während denen er seine Arbeitskraft verkaufen muß, nicht Herr seiner selbst; für die Dauer dieser Zeit gehört er noch, genau wie der antike Sklave, zu der wirtschaftlichen Kategorie der Produktionsmittel. Durch die Tatsache – und das gilt unvermindert auch in der heutigen Phase der Vollbeschäftigung und in ihr umso mehr –, als willenlose Sache, als bloßes Objekt in den Wirtschaftsprozeß eingespannt zu sein, muß er sich – bewußt oder unbewußt – in seiner Menschenwürde zutiefst gekränkt fühlen. Er kann ja nicht wie der Verkäufer einer Ware zu seiner Arbeitsstätte gehen, seine Arbeitskraft dort verkaufen und dann frei über sich verfügen; er muß für die Dauer der Arbeitszeit als leiblich-seelisch-geistiges Wesen sich seiner selbst zugunsten des Arbeitgebers entäußern, letzterer hat für diese Zeit Macht über ihn.

Für diesen, für das moderne Persönlichkeitsbewußtsein von Grund aus als menschenunwürdig und untragbar empfundenen Zustand kann keinerlei Beschönigung anerkannt werden, und wir stimmen mit Hegel überein, wenn er sagt:

[Beiträge, Jahrgang 5, Heft 1, Seite 11]

„Nur weil ich als Freier im Körper lebendig bin, darf dieses lebendige Dasein nicht zum Lasttiere mißbraucht werden. Insofern ich lebe, ist meine Seele ... und der Leib nicht geschieden. Dieser ist das Dasein der Freiheit und ich empfinde in ihm. Es ist daher nur ideeloser, sophistischer Verstand, daß die Seele nicht berührt oder angegriffen werde, wenn der Körper mißhandelt und die Existenz der Person der Gewalt eines anderen unterworfen wird. Ich kann mich aus meiner Existenz in mich zurückziehen und sie zur äußerlichen machen, – die besondere Empfindung aus mir hinaushalten und in den Fesseln frei sein. Aber dies ist mein Wille, für den anderen bin ich in meinem Körper; frei für den anderen bin ich nur als frei im Dasein. ... Meinem Körper von anderen angetane Gewalt ist mir angetane Gewalt ...“

(Hegel, Rechtsphilosophie, § 48, zitiert nach Dr. Roman Boos; „Neugeburt des deutschen Rechts“, S.232 und 233.)

Die mittelalterliche Leibeigenschaft sowohl, als auch das Achtstundenlohnsystem des klassischen Kapitalismus stützen sich auf ganz bestimmte Klassenvorrechte; und zwar verleiht das feudale Bodeneigentum dem Adel einen Vorrang gegenüber den leibeigenen Bauern, das Geld dem Bürgertum die Macht, dem Kapital einen künstlichen Knappheitswert (Hang zur Liquidität) zu verleihen und diesen marktmäßig auszunutzen. Als dritte Klasse verbleibt das Proletariat, dem aber keine objektiven wirtschaftlichen Vorrechte, d.h. Monopole, zur Verfügung stehen, analog zum Boden- und Geldeigentum. Diese Teilung der Menschheit in die drei Klassen: Bürgertum, Adel und Proletariat wird heute mit Recht als unzeitgemäß und unwürdig empfunden, zumal diese Trennung nur durch Vorrechte aufrecht erhalten werden kann. Dem Arbeiter im System des klassischen Kapitalismus steht zur Begründung seines wirtschaftlichen Lebensrechtes nur seine Arbeitskraft zur Verfügung. Weil er damit aber den Inhabern des Boden- und des Geldmonopols gegenüber hoffnungslos in der ungünstigeren Lage ist, muß er seine Arbeitskraft wie eine Ware zu den Bedingungen verkaufen, die er von seinen durch ihre Monopolstellung begünstigten wirtschaftlichen Kontrahenten jeweils diktiert bekommt. Diese Verhältnisse lassen sich heute besonders deutlich in den „unterentwickelten“ Ländern studieren, wo teilweise noch feudale Zustände bestehen, wo aber vielfach auch das Kapital noch mehr Macht entfaltet als in den westlichen Gebieten. Das Nichtbeteiligtsein am Boden- und am Kapitaleigentum ist also die wirtschaftliche Voraussetzung des Lohnsystems, die von dem aus den antiken Kulturen übernommenen rechtlichen Erbe noch stark gefördert wird. Es wurde weiter oben gezeigt, wie vom alten Sklaventum über die Leibeigenschaft des Feudalismus zum Achtstundenlohnsystem des klassischen Kapitalismus eine direkte Entwicklungslinie führt.

„Sehen Sie, in früheren Zeiten hatte man Stände, hatte man Klassen. Unser Zeitalter strebt über die Stände, strebt über die Klassen hinaus.

[Beiträge, Jahrgang 5, Heft 1, Seite 12]

Unser Zeitalter kann nicht mehr die Menschen in Klassen einteilen, sondern unser Zeitalter muß den Menschen in seiner Gesamtheit gelten lassen und in eine solche Struktur hineinstellen, daß nur das von ihm abgesonderte sozial gegliedert ist. Deshalb sagte ich gestern im öffentlichen Vortrag, im griechisch-lateinischen Zeitalter konnte noch das Sklaventum herrschen, da war der eine der Herr, der andere der Sklave. Da waren die Menschen eingeteilt. ... Und nur dasjenige kann sozial gegliedert werden, was nicht am Menschen hängt, seine Position, der Ort, an den er hingestellt ist.“

(Rudolf Steiner, Vortrag vom 12.12.1919)

Lohn und Preis

Diese mit dem Zerfall der alten Theokratie im letzten Drittel der babylonisch-ägyptischen Kulturperiode beginnende soziale Spannung zwischen privilegierten und geknechteten Klassen oder Kasten kann konsequent nur durch die Umwandlung des Boden- Arbeits- und Geldrechts überwunden werden, wie es der Dreigliederung des sozialen Organismus entspricht. Als wirtschaftliche Ursachen der ungünstigen sozialen Situation, in der sich der Lohnarbeiter befindet, sind bereits die beiden Produktionsfaktoren Boden und Geld in unser Blickfeld getreten, von denen in den westlichen Ländern gegenwärtig das Geld als Hauptkrisenursache wirkt, wohingegen das Bodeneigentum in einer Reihe von „Entwicklungsländern“ mehr an der Entstehung der sozialen Spannungen beteiligt ist.

Wie Rudolf Steiner in seinem „Nationalökonomischen Kurs“ zeigt, besitzt das gebräuchliche Geld der Ware gegenüber ein generelles Übergewicht, weil es nicht wie diese verderblich, sondern ihr gegenüber ein „unreeller Konkurrent“ ist. Nun ist aber der Verkauf seiner Arbeitskraft durch den Arbeiter ein fiktiver Vorgang, bedingt, wie gezeigt wurde, durch die aus den antik-mittelalterlichen Kulturen uns überkommenen Arbeitsrechtsnormen. In Wahrheit ist auch der Arbeiter Produzent von Waren, die er dem Unternehmer verkauft, der hier mehr die Funktion des Händlers ausübt, und der zugleich als Verleiher oder Vermieter der Produktionsmittel fungiert. In Wirklichkeit verkauft also der Arbeiter gar nicht seine Arbeitskraft, sondern die Erzeugnisse seiner Arbeit, die ihm der Unternehmer abkauft, so daß in dem Verhältnis zwischen Unternehmer und Arbeiter die gleichen Marktgesetze wirksam sind, wie bei jedem Verkauf und Kauf.

„Was in Wirklichkeit geschieht, ist dieses: daß auch im Arbeits- oder Lohnverhältnis Werte ausgetauscht werden. Der Arbeiter erzeugt unmittelbar etwas, der Arbeiter liefert ein Erzeugnis; und dieses Erzeugnis kauft ihm in Wirklichkeit der Unternehmer ab.“

(Rudolf Steiner, Nationalökonomischer Kurs, 7. Vortrag, S. 81)

[Beiträge, Jahrgang 5, Heft 1, Seite 13]

„Es ist einfach das, was zwischen dem Unternehmer und dem Lohnarbeiter ist, eine Art Markt volkswirtschaftlich gesehen.“

(Rudolf Steiner, Nationalökonomischer Kurs, 8. Vortrag, S. 98)

Weil nun das Geld der „unreelle Konkurrent“ der Ware ist, erzielt es in Waren gemessen einen Preis, der außer in Inflationsperioden immer zu seinen Gunsten und zu Ungunsten der Waren ausfällt. Im klassischen Kapitalismus muß daher die Ware dem Geld, der Händler dem Kunden, der Produzent dem Konsumenten nachlaufen und bei einsetzender Rentabilitätskrisis bleiben die Unternehmer auf den Waren sitzen (Absatzkrisis!) und die Arbeiter werden erwerbslos. Da, wie wir sahen, auch der Arbeiter in Wahrheit Produzent von Waren ist, die er gemäß den jeweils herrschenden Marktverhältnissen verkaufen muß, ist er in gleichen, oder, weil er kein Vermögenspolster besitzt, noch in stärkerem Maße von den Konjunkturschwankungen des Marktes abhängig, wie der Unternehmer. Es ist also die durch das unreelle Geld bewirkte falsche Preisbildung, welche die Warenpreise immer wieder auf das Niveau der Kosten und infolgedessen die Löhne auf das Existenzminimum herunterdrückt und die Arbeit in die sozial ungünstigere Lage bringt.

„Und so muß man schon berücksichtigen, daß die Unzufriedenheit, die soziale Unzufriedenheit, die dann den sozialen Unruhen zugrunde liegt, zusammenhängt vor allen Dingen mit demjenigen, was vor der Preisbildung liegt und sich zuletzt in der Preisbildung auslebt. Indem ich Ihnen gezeigt habe, daß ja auch in dem Entlohnen, also in derjenigen Preisbildung, die zuletzt in der Lohnhöhe sich innerhalb der heutigen Wirtschaft ausdrückt, eigentlich ein Kauf und Verkauf vorliegt, werden Sie verstehen, daß alles, was zu den Lohnkämpfen führt, im Grunde genommem auf den sozialen Zusammenhängen beruht, in denen sowohl der Arbeiter wie auch der Unternehmer drinnen stehen, und deren Abschluß in derjenigen Preisbildung eben vorliegt, die die Entlohnung bildet.“

(Rudolf Steiner, Nationalökonomischer Kurs, S. 145/146)

Die soziale Unzufriedenheit der Arbeiterschaft, die in der Gegenwart den politischen Unruhen zugrunde liegt, hängt somit direkt mit der Preisbildung, das heißt aber, mit der jeweiligen Konjunkturlage zusammen. Indem sich hinter dem Lohnverhältnis in Wahrheit der ganz normale Kaufvorgang verbirgt, wirken sich alle Schwankungen und Krisen des Marktes sofort in erster Linie auf die Lage der Lohnempfänger aus, die, weil sie über keine Vermögensreserven verfügen, immer als erste in Not geraten.

(Fortsetzung folgt)

[Beiträge, Jahrgang 5, Heft 1, Seite 14]