ARTIKEL & ESSAYS

In diesem Archiv sind nahezu alle Interpretationen der sozialen Dreigliederung vertreten. Angefangen wird mit Rudolf Steiner und seinen direkten Mitstreitern. Seit den 1950er und erst recht seit den 1970er Jahren kommt es zu immer grundlegenderen Meinungsverschiedenheiten zwischen ihren Vertretern. Wir versuchen einerseits diese Vielfalt zu dokumentieren, bevorzugen aber andererseits Autoren, die uns überzeugen.

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Strafrecht
02.03.2014

Rudolf Steiner geht bei der Betrachtung der unterschiedlichen Rechtsgebiete nicht von der üblichen Unterscheidung zwischen Verhältnissen der Gleichordnung und solchen der Über- und Unterordnung, sondern von der Natur der den Rechtsverhältnissen zugrundeliegenden Lebensverhältnisse aus. Er unterscheidet daher nicht nur zwischen öffentliches Recht und Privatrecht, sondern betrachtet das Strafrecht als drittes eigenständiges Rechtsgebiet.  Weiterlesen

01.12.2011
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1. Die rechtliche Grundlage der Richterwahl heute Gemäss den Bestimmungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte werden in der Schweiz die Richter folgendermassen gewählt: «Die Richter werden von der Parlamentarischen Versammlung für jede Hohe Vertragspartei mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen aus einer Liste von drei Kandidaten gewählt, die...   Weiterlesen

01.04.2000

Natürlich wäre es angenehm, wenn es kaum zu Konflikten zwischen den Menschen kommen würde. Die Wirklichkeit sieht jedoch leider anders aus. Immer wieder treten in Schulen, Kindergärten, Wohn- und Lebensgemeinschaften oder anderen Einrichtungen Meinungsverschiedenheiten auf, die mitunter nicht mehr von den Betroffenen selbst gelöst werden können. Wenn beispielsweise am Arbeitsplatz keine interne...   Weiterlesen