Es gehört zur Unabhängigkeit der Justiz, daß Richter – soweit es um Fragen des Straf- und Zivilrechts geht – gar nicht vom Staat eingesetzt werden können.
Artikel & Essays
Die Funktion des Richters in der Dreigliederung Aufsatz
01.12.2011
Entwicklungstendenzen auf dem Gebiete der Rechtsprechung Aufsatz
22.03.1921
Nachrichten
Berlusconi beschwört alte römische Geister
31.07.2002
Ein neues Licht auf die Dreyfus-Affäre
12.12.2001
Justizrat statt Justizministerium
21.09.2001
Genua und die Unabhängigkeit der Polizei
23.08.2001
Fatwas in Bengladesh für illegal erklärt
02.01.2001
Karen Jespersen und die Gefängnisinsel
25.08.2000
04.05.2000